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Kostenartenrechnung: Die erste von drei Säulen der KLR
Während die Finanzbuchhaltung sich an Vorschriften des Handels- und Steuerrechts halten und damit sämtliche Aufwendungen und Erträge des Unternehmens berücksichtigen muss, ist die Kosten- und Leistungsrechnung „freier“ und damit ursachenbezogener in der Ergebnisermittlung. Hier fließen keine externen Faktoren ein, es geht ausschließlich um betriebliche Leistungsprozesse. Damit ist ein differenzierterer Einblick in die Lage von Unternehmen möglich. Die Ausgangsbasis für die KLR ist die Kostenartenrechnung.
Im Ausbildungsrahmenplan wird das Thema dieses Beitrags in Teil V, Lernfeld 10 (Kosten- und Leistungsrechnung) aufgeführt.
Überblick über die Kosten- und Leistungsrechnung
Die Kosten- und Leistungsrechnung, kurz KLR, gehört wie die Finanzbuchhaltung zum Accounting (Rechnungswesen). Sowohl in der KLR als auch in der Finanzbuchhaltung geht es in erster Linie um die Betrachtung von Zahlen klar abgegrenzter Perioden (z. B. Monat, Quartal, Jahr) aus der Vergangenheit.
Keine Regel ohne Ausnahme: Die Plankostenrechnung arbeitet zukunftsorientiert, wobei oft auf Erfahrungswerte, basierend auf Daten der Vergangenheit, zurückgegriffen wird.
Während die Finanzbuchhaltung dem externen Rec...