IWB Nr. 11 vom Seite 1

Quando quando quando

Nils Henrik Feddersen | Verantw. Redakteur | iwb-redaktion@nwb.de

[i]„Sag mir wann...“ es ein Ende hatIch bin urlaubsreif, ich geb's zu. Und obwohl ich nicht nach Italien fahren werde, leide ich unter einem schlimmen Ohrwurm. Kennen Sie die italienische Bossa Nova-Schnulze von Tony Renis und Alberto Testa aus den frühen 60er Jahren? „Dimmi quando tu verrai... Liebe Güte! Besonders offen für Ohrwürmer ist man angeblich, wenn das Gehirn unterbeschäftigt ist. Daran kann es eigentlich nicht liegen.

Damit wenigstens Sie den Kopf frei haben, biete ich Ihnen wieder spannende Lektüre zum Internationalen Steuerrecht. Wenn ich es recht bedenke, sollte der Liedtext statt „Wann wann wann“ besser „Wo, wo, wo?“ lauten. Denn es geht in unserem Metier regelmäßig um die örtliche Anknüpfung für Besteuerungsrechte. Die Inhalte dieser IWB bilden da keine Ausnahme:

[i]Wo werden moderne Großlager besteuert?Bei Shurety geht es um das Warenlager im DBA-Recht. Jüngere DBA-Änderungen – und weitere werden absehbar folgen – führen zu neuen Herausforderungen des Anwenders bei der Besteuerung grenzüberschreitender Lagertätigkeiten. In welchem Staat diese Lager besteuert werden, bemisst sich zunehmend auch an Betriebsstättenausnahmen. Die steigende Komplexität der Überlegungen ist vor allem dem Bedeutungswandel der Warenlager für die Wertschöpfung internationaler Unternehmen geschuldet.

[i]Wo liegt ein kleiner, aber stabiler Finanzplatz mitten in Europa?Einen Einstieg und Überblick über das Steuerrecht in Liechtenstein geben Cloer/Felder/Max/Stark . Das Fürstentum ist als Standort unverändert attraktiv. Nicht nur als Finanzplatz schafft der kleine Staat den Spagat zwischen Selbständigkeit, Anbindung an die Schweiz durch die Zoll- und Währungsunion und Compliance gegenüber OECD- und EU-Vorgaben. Es gelten Besonderheiten, die trotzdem vorab sorgfältig zu prüfen sind, wie die pauschale Besteuerung nach dem Aufwand für natürliche Personen oder die gesellschaftsrechtlichen Spezifika bei der liechtensteinischen Stiftung, Treuhandschaft und Anstalt.

[i]Wo droht Streit mit Steuerbehörden über die Begründung fester Niederlassungen?Die feste Niederlassung ist auch im Mehrwertsteuerrecht Rumäniens fest verankert. Doch besteht über das Konzept der festen Niederlassung für Mehrwertsteuerzwecke durchaus Streitpotenzial für viele Steuerpflichtige, wie Stănică zeigt. Die Autorin beleuchtet dabei auch die ganz praktischen Probleme für ausländische Unternehmen. Berater von nichtansässigen Unternehmen müssen sich in Rumänien bewusst sein, leicht in den Fokus der Steuerverwaltung zu geraten, z. B. bei Abruflagervereinbarungen.

Ach ja, der Song vom Anfang. Der ist jetzt wieder da, aber ich bringe mich schon bald auf andere Gedanken.

Ich wünsche Ihnen viel Spaß mit dieser Ausgabe

Nils Henrik Feddersen

Fundstelle(n):
IWB 11 / 2024 Seite 1
QAAAJ-68435