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Ansammlungsrückstellungen
Mit den Ansammlungsrückstellungen setzen wir unsere Beitragsserie zur Rückstellungsbildung nach Handels- und Steuerrecht fort. Ansammlungsrückstellungen sind zu bilden für Verpflichtungen, für deren Entstehen wirtschaftlich der laufende Betrieb ursächlich ist. Derartige Rückstellungen sind steuerlich zeitanteilig in gleichen Raten anzusammeln.
Einführung
Für bestimmte Verpflichtungen zur Wiederherstellung, zum Rückbau oder zur Rekultivierung sind Ansammlungsrückstellungen anzusetzen. Ist eine Verpflichtung wirtschaftlich über mehrere Wirtschaftsjahre verursacht, ist jährlich jeweils nur der Teil des Erfüllungsbetrags zurückzustellen, der auf die zurückliegenden Geschäftsjahre entfällt und somit in der Vergangenheit rechtlich oder wirtschaftlich verursacht wurde.
Rückstellungen im Handelsrecht
Tatbestandsmerkmale
Eine Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten ist nur zu bilden, wenn es sich um eine Verbindlichkeit gegenüber einem anderen oder eine öffentlich-rechtliche Verpflichtung handelt, die Verpflichtung vor dem Bilanzstichtag wirtschaftlich verursacht ist, mit einer Inanspruchnahme aus einer nach ihrer Entstehung oder Höhe ungewissen Verbindlichkeit ernsthaft zu rechnen ist und ...