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§ 7g EStG – Update 2024: Auslaufen der Corona-Sonderregelungen und Wachstumschancengesetz
§ 7g EStG eröffnet kleinen und mittleren Unternehmen durch den Investitionsabzugsbetrag und die Sonderabschreibung steuerliche Vorteile und die Schaffung von Liquidität. Die Vorschrift wurde bereits durch das StEntlG 1984 in das EStG eingeführt und unterliegt seitdem regelmäßigen Änderungen – zuletzt durch das Wachstumschancengesetz. Der Beitrag bringt Sie auf den neuesten Stand.
Einführung
§ 7g EStG ermöglicht kleinen und mittleren Betrieben die Bildung von Investitionsabzugsbeträgen (IAB) und die Inanspruchnahme von Sonderabschreibungen. Durch die Bildung eines IAB für künftige Anschaffungen wird der steuerliche Gewinn gemindert und dadurch die Steuerlast gesenkt. So können finanzielle Mittel angespart, die Liquidität verbessert und Investitionen erleichtert werden. Im Jahr der Anschaffung oder Herstellung kann der IAB dem Gewinn hinzugerechnet und die Anschaffungs- oder Herstellungskosten können gemindert werden. Die Sonderabschreibung wird bei ihrer Inanspruchnahme zusätzlich zur regulären Abschreibung gewährt. Die Anschaffungs- oder Herstellungskosten werden dadurch schneller steuerlich abgesetzt.
In den vergangenen Jahren sorgte zunächst die Corona-Pandemie für starke Einschränkungen und finanzielle ...