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Brennpunkte bei anschaffungsnahen Herstellungskosten
Typische Fehlerquellen und Beanstandungen durch Betriebsprüfungen vermeiden
Die steuerliche Behandlung von Instandsetzungs- und Modernisierungsaufwendungen bei Gebäuden – vor allem innerhalb der ersten drei Jahre nach dem Kauf – ist oft ein Streitpunkt bei steuerlichen Außenprüfungen. Nach § 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG gehören Aufwendungen für Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen, die innerhalb von drei Jahren nach der Anschaffung des Gebäudes durchgeführt werden, zu den (anschaffungsnahen) Herstellungskosten, wenn die Aufwendungen ohne Umsatzsteuer 15 % der Anschaffungskosten des Gebäudes übersteigen. Dies führt regelmäßig zu Diskussionen, da die Kosten nur über die Gebäudeabschreibung steuerlich berücksichtigt werden können und damit nicht selten hohe Steuernachzahlungen drohen. In diesem Beitrag werden typische Fehlerquellen aufgezeigt und Beispiele für die Abwehr- und Gestaltungsberatung dargestellt.
I. Typische Fehlerquellen und Beanstandungen durch Betriebsprüfungen
Zur Prüfung, ob anschaffungsnahe Herstellungskosten vorliegen und inwieweit sie vermieden werden können, müssen die Tatbestandsvoraussetzungen geprüft werden. Nach § 6 Abs. 1 Nr. 1a Satz 1 EStG gehören zu den Anschaffungskosten eines Gebäudes (ohne Grund und Boden) auch Aufwendungen für Instan...