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Online-Beitrag vom

Bilanzielle Behandlung von Materialausschuss nach IFRS

Zweifelsfragen im Zusammenhang mit Materialabfällen

Dr. Benjamin Roos

Fallen in einem Produktionsbetrieb Materialabfälle und Ausschüsse an, die sich (weitestgehend) ohne eine Aufarbeitung wieder für denselben Zweck einsetzen lassen, stellt sich die Frage nach ihrer bilanziellen Behandlung, wenn sie nicht gleich wieder in die Produktion eingehen. Kommt es im Produktionsprozess hingegen zu nicht wiederverwertbaren Ausschüssen oder Materialabfällen, ist deren bilanzielle Behandlung explizit in IAS 2.16 (a) geregelt. Danach sind diese unter bestimmten Voraussetzungen bei der Ermittlung der Herstellungskosten zu berücksichtigen.

Sofern Materialabfälle nicht wiederverwertet werden können, sind sie für den Fall, dass es sich um normalen Materialabfall handelt, Bestandteil der Herstellungskosten.

Es ist nicht abschließend geklärt, ob wiederverwertbare Materialabfälle als Roh- oder Hilfsstoffe oder unfertige Erzeugnisse zu klassifizieren sind wobei die Einordnung als Roh- oder Hilfsstoffe insgesamt etwas schlüssiger erscheint. Dieser Klassifizierung kommt besondere Bedeutung für die Folgebewertung zu.

Die Besonderheit bei der Folgebewertung von RHB-Stoffen besteht nach IFRS darin, dass deren Abwertung grundsätzlich von der Höhe...

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