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PiR Nr. 6 vom Seite 159

Rechnungslegungspolitik nach ESRS?

Zielorientierte Vorgehensweise bei Wesentlichkeitseinschätzungen, Wahlrechtsangaben und Übergangserleichterungen?

Prof. Dr. Stefan Müller, Dr. Jens Reinke und Lina Warnke

Mit der zwar noch ausstehenden, dennoch wohl rückwirkend geltenden Erweiterung des Lageberichts um eine Nachhaltigkeitserklärung unter Beachtung der EU-Nachhaltigkeitsberichterstattungsstandards (European Sustainability Reporting Standards, ESRS) ab dem Geschäftsjahr 2024 für bereits nach §§ 289b bzw. 315b HGB verpflichtete Unternehmen bzw. ab 2025 für alle großen Kapital- und denen über § 264a HGB gleichgestellten Personengesellschaften und konzernrechnungslegungspflichtigen Mutterunternehmen werden sehr viele Unternehmen vor große Umsetzungsherausforderungen gestellt. Ein Aspekt wurde in der bisherigen Diskussion kaum behandelt: die Frage nach der Möglichkeit einer zielorientierten Darstellung in Anlehnung an eine Rechnungslegungspolitik. Hier changiert der erste Reflex zwischen Gefahr des verbotenen Greenwashings auf der einen und gewissen Gestaltungsmöglichkeiten auf der anderen Seite – schließlich hat die EU zahlreiche Wahlrechte und Übergangserleichterungen festgelegt und eröffnet erhebliche Einschätzungs- und Ermessensspielräume. An konkreten Beispielen aus dem bereits geltenden Set 1 der ESRS soll dies im folgenden Beitrag diskutiert werden.

Reinke/Warnke/Müller, Konzept der doppelten Wesentlichkeit in ...

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PiR - Internationale Rechnungslegung