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PiR Nr. 6 vom Seite 183

Konventionalstrafe für verspätete Fertigstellung in der GuV des Auftragnehmers

WP/StB Dr. Norbert Lüdenbach, Düsseldorf

I. Sachverhalt

Anfang 01 akquiriert Anlagenbauer U zwei unterschiedliche Aufträge zur Erstellung von Anlagen: Für Auftrag A ist als Liefertermin der vereinbart: Das Entgelt beträgt 910 T€. Es erhöht sich bei vorzeitiger Erfüllung (Schnellbau) für jeden Monat um 30 T€, maximal um 90 T€. Für Auftrag B ist als Liefertermin der vereinbart. Das Entgelt beträgt 1.000 T€. Der Vertrag sieht eine Konventionalstrafe von 30 T€ für jeden Monat des Überschreitens des Liefertermins vor, maximal von 90 T€.

II. Fragestellung

Welche Erlöse erzielt U (Gj = Kj) aus den Aufträgen bei Fertigstellung a) am und b) am ?

III. Lösungshinweise

1. Wirtschaftlicher Vergleich der beiden Aufträge

Vergleicht man die Aufträge, so ergibt sich Folgendes:


Tabelle in neuem Fenster öffnen
 
Fertigstellung
Fertigstellung
 
Auftrag A
Auftrag B
Auftrag A
Auftrag B
Vertragspreis
910 T€
1.000 T€
910 T€
1.000 T€
+ Prämie/- Strafe
+ 0 T€
- 90 T€
+ 90 T€
+ 0 T€
Summe
910 T€
910 T€
1.000 T€
1.000 T€

In beiden zeitlichen Konstellationen ergibt sich hinsichtlich der aus dem Auftrag saldiert erz...

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