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IASB | IFRS 19 „Tochterunternehmen, die keiner öffentlichen Rechenschaftspflicht unterliegen: Angaben“ veröffentlicht
Der International Standards Accounting Board (IASB) hat am IFRS 19 „Tochterunternehmen, die keiner öffentlichen Rechenschaftspflicht unterliegen: Angaben“ veröffentlicht. Damit soll es bestimmten Unternehmen – insbesondere solchen, die keine Finanzinstitute und nicht kapitalmarktorientiert sind – erlaubt werden, sofern sie in den öffentlich zugänglichen IFRS-Konzernabschluss eines Mutterunternehmens einbezogen werden, die IFRS mit einer reduzierten Anzahl von Angabepflichten in ihrem Einzel- bzw. Teilkonzernabschluss anzuwenden.
Der IASB möchte damit den betreffenden Unternehmen eine kostengünstigere Erstellung von IFRS-Abschlüssen ermöglichen. IFRS 19 ändert keine Bilanzierungsvorschriften, sondern regelt lediglich den Umfang der von diesen Unternehmen zu ...