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EFRAG-Hinweise zu Unternehmenszusammenschlüssen und zur Goodwill-Bilanzierung
I. Einführung
Im März 2024 hat der IASB den Änderungsentwurf betreffend IFRS 3 und IAS 36 (IASB/ED/2024/1 Business Combinations – Disclosures, Goodwill and Impairment (kurz: ED)) veröffentlicht, der identifizierte Schwachstellen betreffend das Informationsangebot zu bedeutsamen Unternehmensakquisitionen sowie die nachlaufende Goodwill-Bilanzierung zu adressieren sucht. Für Investoren sei auf Basis des bestehenden Regel-Sets nur schwer beurteilbar, ob oder inwieweit die seitens des Managements gesetzten Ziele, die mit einer M&A-Transaktion verbunden sind, auch erreicht wurden. Die Goodwill-Bilanzierung, konkret der sogenannte impairment only-Ansatz, steht seit längerem zur Diskussion, da diesem Schwächen bei der rechtzeitigen Identifizierung und hinreichenden Bemessung von Abwertungsbedarf („too little, too late“) attestiert wird.
Die Änderungsvorschläge des IASB zielen daher auf eine Mischung von erweiterten Angabepflichten und Adjustierungen von Bilanzierungsnormen. Die Kurzzusammenfassung zum ED wird in diesem Beitrag durch die Anmerkungen der EFRAG ergänzt, die derzeit im Entwurfsstadium vorliegen.
II. Vorgeschlagene Änderungen an IFRS 3
Die Informationsdefizite...