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Aus der Steuerklassenkombination III/V rückt näher
Die Bundesregierung plant – weiterhin – eine Weiterentwicklung der Familienbesteuerung. Im Zuge einer verbesserten digitalen Interaktion zwischen Steuerbürgern und der Finanzverwaltung soll die Kombination der Steuerklassen III und V in das Faktorverfahren (vgl. § 39f EStG) der Steuerklasse IV überführt werden. Ob es zur Einleitung von Gesetzgebungsverfahren in 2024 kommen wird, bleibt ebenso abzuwarten, wie die Festlegung, ab wann eine zuvor beschlossene Änderung technisch umgesetzt werden könnte.