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IWB Nr. 11 vom Seite 433

Das Warenlager im Recht der Doppelbesteuerungsabkommen

Malte Shurety

[i]Ausführlicher Beitrag s. Seite 436Die Betriebsstätte als Anknüpfungspunkt der Besteuerung im Internationalen Steuerrecht ist von elementarer Bedeutung. Lagertätigkeiten wurden nach der Regelungspraxis des Art. 5 Abs. 4 Buchst. a OECD-MA 2014 vom Begriff der Betriebsstätte indes per se von der Betriebsstättendefinition ausgenommen. Die dahinterstehende Prämisse bis dahin ist: Lagertätigkeiten leisten als Hilfseinrichtungen nur einen untergeordneten Wertschöpfungsbeitrag.

I. Das Lager wird zum Anknüpfungspunkt für die Besteuerung

[i]Änderung des OECD-Musterabkommens als Antwort auf geänderte GeschäftsmodelleWarenlager zählen jedoch längst bei multinationalen Handelskonzernen zu entscheidenden Werttreibern. Hochmoderne komplexe Hochregallager sorgen in kürzester Zeit für die Abwicklung immenser Bestellmengen. Dem erheblichen Bedeutungswandel Rechnung tragend hat die OECD mit dem BEPS-Projekt differenzierende Betrachtungsweisen eingeführt, um entsprechend werthaltige Lagertätigkeiten der Besteuerung zu unterwerfen.

Zu unterscheiden sind nunmehr daher drei Abkommenskategorien:

[i]Drei Kategorien mit unterschiedlichen Vorgaben und AusnahmenErstens die Abkommen, die weiterhin dem Wortlaut des OECD-Musters von 2014 folgen. In diesem Fall fallen Lagertätigkeiten weiterhin – und zwar unabhängig von der Bedeutung des ...