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NWB Nr. 23 vom Seite 1601

Erhöhte Fürsorgepflichten für deutsche Arbeitgeber beim Mitarbeitereinsatz im Ausland

Betriebliches Travel Risk Management schützt vor Gefahren und finanziellen Risiken

Kerstin Kind

Setzt ein Arbeitgeber Mitarbeiter im Ausland ein, ist er ihnen gegenüber zur umfassenden Fürsorge verpflichtet, um ihre Sicherheit und ihr Wohlbefinden zu gewährleisten. Diese Pflicht besteht schon im Vorfeld des Einsatzes und wirkt über die Rückkehr der Mitarbeiter hinaus. Die Fürsorgepflicht enthält viele Facetten, insbesondere Schutz- sowie Aufklärungs- und Hinweispflichten. Pflichtverletzungen des Arbeitgebers können zivil- und im schlimmsten Fall sogar strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen und das Ansehen des Unternehmens schädigen. Im Interesse der Arbeitnehmer und des Arbeitgebers ist daher die Implementierung eines sog. Travel Risk Managements und die Erstellung einer unternehmenseigenen Richtlinie, die alle relevanten Aspekte rund um den Auslandseinsatz von Mitarbeitern abdeckt, zu empfehlen.

I. Fürsorgepflicht als arbeitsvertragliche Nebenpflicht

1. Fürsorgepflicht als Gegenstück zur Treuepflicht des Arbeitnehmers

[i]Fürsorgepflicht des AG als Gegenstück zur Treuepflicht des ANJedes Arbeitsverhältnis besteht aus Haupt- und Nebenpflichten. Während die Hauptpflichten in der Erbringung der Arbeitsleistung aufseiten des Arbeitnehmers und die Zahlung de...