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NWB Nr. 23 vom Seite 1558

Erstes Aufatmen nach Schlussantrag des Generalanwalts: Innenleistungen nicht steuerbar

Dr. Michael Rust

Der BFH hat dem EuGH zuletzt die Frage vorgelegt, ob Innenleistungen innerhalb einer umsatzsteuerrechtlichen Organschaft steuerbar sind. Der zuständige Generalanwalt hat diese Frage in seinem Schlussantrag vom 16.5.2024 - C-184/23 richtigerweise klar und eindeutig verneint. Innenleistungen sind seiner Ansicht nach nicht steuerbar. Damit bestätigt der Generalanwalt die (zumindest bis zum ) einhellige Auffassung von Rechtsprechung, Finanzverwaltung und Literatur.

I. Das bisherige Verfahren

Selten dürfte ein einzelnes umsatzsteuerrechtliches Verfahren derart viel Aufmerksamkeit erfahren haben wie das vorliegende. Das große Interesse rührt vor allem aus der zweifachen Vorlage von Fragen in einem BFH-Verfahren an den EuGH her. Zunächst hat der V. Senat des BFH (Vorlage v.  - V R 40/19, NWB WAAAH-51169) im Anschluss an den XI. Senat des BFH (Vorlage v.  - XI R 16/18, NWB TAAAH-45293) den EuGH u. a. gefragt, ob denn überhaupt der Organträger Steuerpflichtiger sein kann. Wäre dies nicht der Fall gewesen, hätte es den Staat möglicherweise Milliarden gekostet.

Nachdem der EuGH bestätigt hatte, dass die nationale Organschaftsregelung im Gr...