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NWB Nr. 23 vom Seite 1556

Praxishinweise zur Umsetzung der E-Rechnung

Andreas Fietz und Katja Newe

[i]Ausführlicher Beitrag s. Seite 1576Die Einführung der verpflichtenden E-Rechnung im B2B-Geschäftsverkehr steht kurz bevor, sodass Papier- oder PDF-Rechnungen alsbald der Vergangenheit angehören werden. Die E-Rechnung ist zukünftig damit zwingend als standardisiertes Datenformat, basierend auf der Norm EN 16931, auszustellen, zu übermitteln und zu empfangen. EDI-Rechnungen oder hybride Rechnungsformate (z. B. ZUGFeRD) werden nach dem Wachstumschancengesetz jedoch weiterhin zulässig bleiben, sofern diese mit der Norm EN 16931 kompatibel sind.

Die E-Rechnung kommt

[i]Grambeck, NWB 19/2024 S. 1324Die Umstellung auf die E-Rechnung betrifft im Inland ansässige Unternehmen, die steuerpflichtige sowie steuerfreie B2B-Leistungen i. S. des § 4 Nr. 1 bis 7 UStG und inländische § 13b UStG-Umsätze erbringen oder in Anspruch nehmen. Auch Leistungen von Kleinunternehmern können betroffen sein. Ausgenommen sind hingegen Kleinbetragsrechnungen und Fahrausweise.

[i]Stufenweise EinführungZunächst wird der Empfang von E-Rechnungen ab dem verpflichtend eingeführt. Selbst wenn das BMF später eine verlängerte Übergangsregelung gewährt, sind die Unternehmer nun aufgefordert, ihre Prozesse und IT-Landschaft entsprechend umz...