Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
LAG Baden-Württemberg 28.02.2024 4 Sa 32/23, NWB 22/2024 S. 1502

Arbeitsverhältnis | Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall im Abrufarbeitsverhältnis

Liegen in einem Abrufarbeitsverhältnis zwischen bescheinigten Arbeitsunfähigkeitszeiträumen mehrtägige und nicht nur das Wochenende umfassende Zeiten ohne bescheinigte Arbeitsunfähigkeiten, so kann aus der bloßen Tatsache, dass in diesen Zeiten keine Dienstplaneinteilungen bestanden haben, kein Indiz für das Vorliegen einer Einheit des Verhinderungsfalls abgeleitet werden.

Anmerkung:

Das Gericht konnte hier keine Einheit des Verhinderungsfalls zwischen den beiden bescheinigten Arbeitsunfähigkeitszeiträumen im März 2022 und den vorangegangenen Arbeitsunfähigkeitszeiträumen erkennen. Es gebe keine sich unmittelbar zeitlich aneinander anschließenden Arbeitsunfähigkeitszeiträume mit der Folge, dass ein weiterer Anspruch auf Entgeltfortzahlung (§ 3 EntgeltfortzahlungsgesetzEntgFG) entfiele. Die feststellbaren Unterbrechungszei...