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NWB Nr. 22 vom Seite 1543

Umfrage zu möglichen Lockerungen des Fremdbesitzverbots

[i]Vorlageverfahren beim EuGHDer Begriff„Fremdbesitzverbot“ soll zum Ausdruck bringen, dass es in einer Kanzlei keine Kapitalbeteiligung ohne Berufsausübung geben darf. Der Europäische Gerichtshof wird absehbar auf Vorlage des BayAGH III-4-20/21) über die anwaltsrechtlichen Regelungen zum Verbot des Fremdbesitzes entscheiden und grundsätzliche Feststellungen zu den bestehenden Regelungen treffen. Diese werden auch für das Berufsrecht der Steuerberater von Bedeutung sein, da die berufsrechtlichen Regelungen zum Fremdbesitz in § 55a Abs. 3 StBerG gleichlautend zu den Regelungen der Rechtsanwälte (vgl. § 59i Abs. 3 BRAO) ausgestaltet sind.

[i]Umfrage in der Anwaltschaft zu möglichen Lockerungen des VerbotsWohl auch vor dem Hintergrund des Vorlageverfahrens beim EuGH wurde in der Anwaltschaft im vergangenen Herbst eine Umfrage zu möglichen Lockerungen des Fremdbesitzverbots durchgeführt. Das Bundesministerium der Justiz (BMJ) hat die Umfrage, mit der der Bedarf und die Einstellung in der Anwaltschaft zu einer Änderung des Fremdbesitzverbots abgefragt wurde, ausgewertet und die Ergebnisse nun veröffentlicht (BMJ, PM v. ). Da an der Umfrage insgesamt nur 7.598 Personen teilgenommen haben (vgl. BMJ, PM v. ), lässt sich nicht von...