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NWB Nr. 22 vom Seite 1508

Zinszahlungen: Teilabzugsverbot nach § 3c Abs. 2 EStG ist vermeidbar

Behandlung von Schuldzinsen zur Finanzierung von Anteilen an Kapitalgesellschaften

Luca Wenke

[i]BFH, Urteil v. 16.11.2023 - IV R 26/20, NWB PAAAJ-60447 Vor dem Hintergrund der gestiegenen Zinsen ist die steuerliche Behandlung von Finanzierungskosten für viele Unternehmen und Privatpersonen von erheblicher Relevanz. Das Thema der steuerlichen Abziehbarkeit von Schuldzinsen beschäftigt auch immer wieder die Finanzgerichte. So hat der BFH kürzlich in einem wegweisenden Urteil zur steuerlichen Behandlung von Zinszahlungen auf sog. unternehmensgruppeninterne Darlehen Stellung bezogen (vgl. , NWB PAAAJ-60447). Nach Auffassung des BFH ist in bestimmten Fallkonstellationen eine teleologische Reduktion des Anwendungsbereichs des Teilabzugsverbots nach § 3c Abs. 2 EStG geboten. In der Folge kann es auch für Zinsaufwendungen im Zusammenhang mit der Finanzierung von im (Sonder-)Betriebsvermögen bei Mitunternehmerschaften gehaltenen Anteilen an Kapitalgesellschaften zu einem vollumfänglichen steuerlichen Abzug kommen. Dabei sind jedoch gewisse Besonderheiten zu beachten. Dieser Beitrag stellt anhand von verschiedenen Fallkonstellationen die gegenwärtige Rechtslage dar und zeigt auf, in welchen Fällen eine teleologische Reduktion des § 3c Abs. 2 EStG geboten ist.