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NWB Nr. 22 vom Seite 1535

Hinweispflicht des Steuerberaters auf Fragen der Sozialversicherungspflicht bei Führung der Lohnbuchhaltung

Urteil des BGH (IX ZR 137/22) lässt sich auf weitere Fallkonstellationen übertragen

Dr. Norbert H. Hölscheidt und Daniel König

Nach der inzwischen gefestigten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und der Instanzgerichte ist der Steuerberater weder berechtigt noch verpflichtet, die GmbH und ihre Gesellschafter-Geschäftsführer zu Fragen der Sozialversicherungspflicht der Geschäftsführerbezüge [i]Leibner/Brete/Koobs, NWB 30/2023 S. 2115inhaltlich zu beraten. Allerdings kann den Steuerberater, der die Lohnabrechnungen für Gesellschafter-Geschäftsführer der GmbH erstellt, eine Pflicht zu einem Hinweis an den Mandanten auf eine Unsicherheit der sozialversicherungsrechtlichen Beurteilung treffen. Der BGH hat mit seinem Urteil v.  ( IX ZR 137/22, NWB FAAAJ-59559) dazu konkrete Vorgaben aufgestellt.

I. Haftungsrisiken für Steuerberater außerhalb des eigentlichen Mandats

[i]Selbstverständliche Erwartungshaltung von MandantenDie Inanspruchnahme von Steuerberatern auf Haftung wegen unterlassener Beratung zur Frage einer Sozialversicherungspflicht der Bezüge von nicht beherrschenden GmbH-Gesellschaftern als Geschäftsführer der GmbH ist weiterhin aktuell. Das gilt auch für viele Fallgestaltungen, in denen der Steuerberater mit Gestaltungsfragen zur Befreiung S. 1536 [i]Schneider, NWB 17/2024 S. 1192des Gesellschafter-Geschäftsführers von d...