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WP Praxis Nr. 6 vom Seite 171

Scheinbar nicht erteilter Bestätigungsvermerk

WP/StB Mark Schüttler, Lüdenscheid

I. Sachverhalt

Prüferin Paula Panitz hat nicht aufgepasst. Ihre Prüfungen führt sie unter Anwendung der vom IDW festgestellten Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung (IDW GoA) durch. Doch Paulas Muster-Prüfungsbericht ist unvollständig: In ihren Prüfungsberichten hat Paula ihre Bestätigungsvermerke nur wiedergegeben, aber nicht erteilt.

Das fällt dem Prüfer für Qualitätskontrolle auf. Daraufhin ergänzt Paula ihren Muster-Prüfungsbericht: Fortan erteilt sie auch ihre Bestätigungsvermerke. Der Mangel ist abgestellt.

Darüber schreibt der Prüfer für Qualitätskontrolle im Qualitätskontrollbericht. Den Bericht übermittelt er der Kommission für Qualitätskontrolle. In der Nur-Wiedergabe und Nicht-Erteilung von Bestätigungsvermerken erkennt die Kommission einen wesentlichen Mangel in der Angemessenheit des Qualitätssicherungssystems.

Zwar sieht die Kommission von einer Auflage zur Schaffung einer Regelung zur Erteilung von Bestätigungsvermerken ab, denn Paula hat den Mangel abgestellt. Doch würdigt die Kommission die Nicht-Erteilung von Bestätigungsvermerken jeweils als Einzelfeststellung von erheblicher Bedeutung. Die Kommission ist sich absolut sicher, denn noch im laufenden Verfahren ...