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Umwandlungssteuer | Gewerbesteuer nach Formwechsel
Die Gewerbesteuerpflicht für die Veräußerung eines Mitunternehmeranteils innerhalb von fünf Jahren nach dem Formwechsel einer Kapitalgesellschaft in die Personengesellschaft gilt nicht für die stillen Reserven aus Betriebsvermögen, das erst im Zuge der formwechselnden Umwandlung oder danach gebildet wird.
[i]Aufgrund der Umwandlung wurde das verpachtete Grundstück nun SonderbetriebsvermögenIm Streitfall wurde die A-GmbH rückwirkend zum in die B-GmbH & Co. KG formwechselnd umgewandelt. Alleingesellschafter der A-GmbH war der B, der der A-GmbH ein Grundstück verpachtet hatte, sodass vor dem Formwechsel eine Betriebsaufspaltung bestand. Seit dem stellte das Grundstück, das nunmehr von der B-GmbH & Co. KG genutzt wurde, Sonderbetriebsvermögen dar. Im April 2011 veräußerte B seinen Mitunternehmeranteil an der B-GmbH...