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NWB-BB Nr. 6 vom Seite 176

Baubranche: Praxishinweise zur Bewertung von Baustellen und zur Finanzierung

Risiken in schwierigen Zeiten rechtzeitig erkennen

Dipl.-Kfm. Werner Broeckmann

In der Baubranche spricht einiges dafür, dass zumindest in Teilen ein Ende der „fetten Jahre“ droht. Das bedeutet für die Unternehmer und ihre Berater, einige Anforderungen zu beachten. Grundsätzlich sind diese Anforderungen zwar nicht neu, sondern eher Lehren, die aus den letzten Baukrisen zu berücksichtigen sind. Da die letzten Baukrisen aber fast 20 Jahre zurückliegen, sind diese Anforderungen vielen Unternehmern und Beratern nicht (mehr) ausreichend bekannt. Der Beitrag beschäftigt sich zum einen mit Finanzierungsfragen und der damit verbundenen Sicherheiten-Problematik sowie zum anderen mit der richtigen Erfassung und Bewertung von Nachträgen sowie Gegenforderungen des Kunden aus (behaupteten) Mängeln. Grundlegend gilt in diesem Beitrag, dass zur Vereinfachung nur noch von „Bauunternehmen“ die Rede sein wird. Wenn nichts Besonderes angemerkt wird, soll dies aber für die gesamte Baubranche, also auch für das Baunebengewerbe gelten.

Kernaussagen
  • Bei der Beratung von Bauunternehmen werden Risiken wieder relevant, die in den letzten Jahren in dieser Form nicht so ausgeprägt waren.

  • Die Bonität der Auftraggeber rückt wieder in den Mittelpunkt. Insbesondere sollten insolvenzrechtliche Aspekte stärker beachtet werden.

  • Die Finanzierung sollte sowohl im Darlehensbereich, aber auch bei den Avalen neu überdacht werden.

  • Der Dokumentation der eigenen Ansprüche der Bauunternehmen kommt stärkere Bedeutung zu.

I. Bonität und Zahlungsmoral werden schlechter

1. Streitigkeiten über Nachträge und Mängel

In aller Regel haben die Bauunternehmen ein sogenanntes „Klumpenrisiko“: Es werden wenige, aber große Projekte ausgeführt. Dabei werden oftmals Aufträge vom Auftraggeber zunächst an einen Generalunternehmer, dann an ein Fachbauunternehmen und dann an einen Subunternehmer weitergegeben. Noch längere Liefer- und Leistungsketten kommen in der Praxis durchaus vor.

In den vergangenen Jahren kam es hier nur relativ selten zu Forderungsausfällen, und auch Rechtsstreitigkeiten über Nachträge waren selten. Zukünftig ist aber damit zu rechnen, dass sich dies im Einzelfall ändern kann: Wenn der Margendruck bei den Beteiligten steigt, wird voraussichtlich auch die Streitbereitschaft steigen. Häufig werden auch Gründe „vorgeschoben“. Dazu gehörten in der Vergangenheit klassischerweise vom Auftraggeber behauptete Mängel oder niedrigere Leistungsstände. Auch wenn diese Gründe natürlich im Einzelfall richtig sein können, waren sie dennoch immer auch ein Mittel, um Zahlungen zu verschleppen.

Die Unternehmen sollten daher wieder verstärkt auf die Bonität ihrer Auftraggeber achten und im Zweifel auch Sicherheiten verlangen. Dies kann in Form von Vorauszahlungen bestehen, die erst mit der Schlussrechnung verrechnet werden, oder aber durch Zahlungsbürgschaften oder ähnliche Sicherungsinstrumente.

Teilweise können diese auch nach Vertragsabschluss vom Auftragnehmer verlangt werden. Hier steht den Bauunternehmen mit der Bauhandwerkersicherung nach § 650f BGB auch ein zusätzliches Sicherungsmittel zur Verfügung.

Literatur-Tipp

Broeckmann, Baubranche: Insolvenzanstieg erfordert stärkere Bonitätsüberwachung der Auftraggeber – So können sich Bauunternehmen und Bauhandwerker absichern, NWB-BB 1/2024 S. 26, NWB PAAAJ-55179