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Verfahrensrecht | Zuständigkeit der Familienkasse Zentraler Kindergeldservice (FG)
Die Familienkasse Zentraler Kindergeld Service in Magdeburg (ZKGS) ist für die Fallgruppe "Kind mit Behinderung" zuständig. Der dies regelnde Vorstandsbeschluss der Bundesagentur für Arbeit 129/2022 v. ist (wie auch der frühere Vorstandsbeschluss 12/2022 v. ) - jedenfalls soweit er ein "Kind mit Behinderung" betrifft - hinreichend bestimmt und damit wirksam (; Revision nicht zugelassen).
Sachverhalt: Die Klägerin begehrte Kindergeld für ein in ihren Haushalt aufgenommenes volljähriges (Pflege-)Kind mit Behinderung. Die zum damaligen Zeitpunkt zuständige Familienkasse Y lehnte eine Kindergeldfestsetzung ab, das ebenfalls bei der Familienkasse Y geführte Einspruchsverfahren blieb erfolglos. Im Verlauf des ...