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BFH 31.01.2024 V R 24/21, StuB 10/2024 S. 407

Umsatzsteuer | Zu den Voraussetzungen einer Änderung gem. § 27 Abs. 19 Satz 1 UStG

Eine Umsatzsteuerfestsetzung kann nach § 27 Abs. 19 Satz 1 UStG gegenüber dem leistenden Unternehmer nur dann geändert werden, wenn ihm ein abtretbarer Anspruch auf Zahlung der gesetzlich entstandenen Umsatzsteuer gegen den Leistungsempfänger zusteht (, NWB XAAAG-41819, BStBl 2017 II S. 760). Demgegenüber kommt es hierfür auf die Voraussetzungen des § 27 Abs. 19 Satz 3 UStG nicht an (Bezug: § 27 Abs. 19 Satz 1, Satz 3 UStG; § 126 Abs. 2, Abs. 4 FG; 367 Abs. 2 Satz 2 AO).

Praxishinweise

Nach § 27 Abs. 19 Satz 1 UStG ist die gegen den leistenden Unternehmer wirkende Steuerfestsetzung zu ändern, wenn Unternehmer und Leistungsempfänger davon ausgegangen sind, dass der Leistungsempfänger die Steuer nach § 13b UStG auf eine vor dem erbrachte steuerpflichtige Leistung schuldet und sich diese Annahme als unrichtig herausstellt, soweit der Leistungsempfänger die Erstattu...