Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
ArbG Stuttgart 14.11.2023 3 Ca 2173/23, NWB 20/2024 S. 1373

Arbeitsverhältnis | Gleichbehandlung befristet und unbefristet beschäftigter Arbeitnehmer

Die Gewährung einer Sonderzahlung kann von der zukünftigen Betriebszugehörigkeit abhängig gemacht werden. Dabei darf die Betriebstreue befristet beschäftigter Arbeitnehmer aber nicht anders bewertet werden als die vergleichbarer unbefristet beschäftigter Arbeitnehmer. Die Prognose, unbefristet beschäftigte Arbeitnehmer stünden weiterhin in einem Arbeitsverhältnis, während das Ausscheiden befristet beschäftigter Arbeitnehmer feststehe, rechtfertigt eine unterschiedliche Behandlung jedenfalls dann nicht, soweit sich der Bezugszeitraum für die Betriebstreue auf ein Jahr (hier: 2023) bezieht.

Anmerkung:

Das Arbeitsgericht hielt den Anspruch des Arbeitnehmers, der als Steuerassistent in Teilzeit mit 30 Wochenstunden befristet für das Unternehmen tätig war, für begründet, ...