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Steuern mobil Nr. 6 vom

Track 28 | Gewerbesteuer: Verfassungsmäßigkeit der Hinzurechnung von Miet- und Pachtzinsen bei Weitervermietung

Der Bundesfinanzhof muss in einem Revisionsverfahren klären, ob die Hinzurechnung von Miet- und Pachtzinsen in Fällen der Weitervermietung, also bei der sog. Durchleitung von Immobilien, verfassungsgemäß ist. Das FG Münster hat dies in erster Instanz bejaht. Die Finanzrichter aus Westfalen hatten keine Revision zugelassen. Die dagegen gerichtete Beschwerde beim Bundesfinanzhof war jedoch erfolgreich. Die höchsten deutschen Steuerrichter werden sich daher mit dem Thema befassen.

Der erste schwebende Prozess, auf den wir sie heute hinweisen möchten, betrifft die Gewerbesteuer. Konkret geht es darum: Ist die Hinzurechnung von Miet- und Pachtzinsen in Fällen der Weitervermietung verfassungsgemäß? Also bei der sog. Durchleitung von Immobilien?

Das FG Münster hat in erster Instanz entschieden: Es steht der Hinzurechnung von Miet- und Pachtzinsen nicht entgegen, wenn der Steuerpflichtige im Eigentum Dritter stehende Immobilien anmietet, um diese weiter zu vermieten und daher lediglich als Zwischenmieter auftritt. Dies begründe keine verfassungsrechtlichen Zweifel im Hinblick auf eine steuerliche Ungleichbehandlung im Verhältnis zu Eigentümern, die vermiete...