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Arbeitshilfe Mai 2024

Die aus der Zwangsversteigerung eines Grundstücks resultierende Steuer stellt keine Masseverbindlichkeit dar

Erfüllt die Zwangsversteigerung eines zur Insolvenzmasse gehörenden Grundstücks den Tatbestand des § 22 Nr. 2 i.V.m. § 23 Abs. 1 S 1 Nr 1 des Einkommensteuergesetzes und ist, wenn dies zu bejahen ist, die auf den Veräußerungsgewinn entfallende Einkommensteuer eine Masseverbindlichkeit in Sinne des § 55 Abs. 1 der Insolvenzordnung, wenn die Beschlagnahme vor und die Versteigerung nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens erfolgt?

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig (BFH IX R 6/24).