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Arbeitshilfe Mai 2024

Rechtsnatur eines (Darlehns-) Gesellschafterkontos bei zulässigen Überentnahmen

Handelt es sich bei einer wasserrechtlichen Nutzungsgenehmigung zur Entnahme von Grundwasser zum Zweck der Trinkwasserversorgung um ein zeitlich befristetes Recht (Konzession) im Sinne von § 8 Nr. 1 Buchst. f GewStG, und unterliegen daher die von einem im Bereich der Wasserversorgung und Abwasserentsorgung tätigen Unternehmen gezahlten Wassernutzungsentgelte der gewerbesteuerlichen Hinzurechnung?

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().