Gesetze: AO 1977 § 42EStG § 15 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 2AStG § 8DBA Schweiz 1971 Art. 24 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b
Den Tatbestand des § 15 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 2
EStG verwirklicht derjenige, der persönlich selbständig, d. h. auf eigene Rechnung und Gefahr gewerblich tätig wird. Eine ausschließlich im Ausland vollzogene Marktüberlassung zugunsten einer im Ausland ansässigen Domizilgesellschaft schließt deren Erzielung von Bruttoerträgen nicht aus. Sie ist nicht notwendigerweise mißbräuchlich i. S. des § 42 AO 1977
Leitsatz
1. Den Tatbestand des § 15 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 2
EStG verwirklicht derjenige, der persönlich selbständig, d. h. auf eigene Rechnung und Gefahr gewerblich tätig wird. Insoweit kommt es darauf an, wer das Unternehmerrisiko trägt.
2. Eine ausschließlich im Ausland vollzogene Marktüberlassung zugunsten einer im Ausland ansässigen Domizilgesellschaft schließt deren Erzielung von Bruttoerträgen nicht aus. Sie ist nicht notwendigerweise mißbräuchlich i. S. des § 42 AO 1977.
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BStBl 1997 II Seite 118 BFH/NV 1996 S. 247 Nr. 9 XAAAA-95732
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