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LAG Niedersachsen 16.01.2024 9 Sa 575/23, NWB 19/2024 S. 1312

Arbeitsverhältnis | Zum Zugang digitaler Entgeltabrechnungen

Eine in Textform (vgl. § 126b BGB) erteilte Entgeltabrechnung (§ 108 Abs. 1 Satz 1 GewO) geht nur dann einem Mitarbeiter in dessen digitalem Postfach zu, wenn er hierzu seine Einwilligung erklärt hat. Eine fehlende Einwilligung kann nicht durch eine entsprechende Betriebsvereinbarung ersetzt werden.

Anmerkung:

Im Streitfall sollten nach einer Betriebsvereinbarung u. a. auch Dokumente der Entgeltabrechnung in das digitale Mitarbeiterpostfach eingestellt werden können. Eine hiervon betroffene Mitarbeiterin stellte den Zugang infrage, verwies zudem auf ihren mehrfach wiederholten Widerspruch gegen die Regelung und verlangte die unveränderte postalische Zusendung ihrer Entgeltabrechnung. Das Gericht gab ihr Recht. Der Arbeitgeber könne die Abrechnung in Textform durch Einstellen über einen Cl...