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IWB Nr. 9 vom Seite 3

Staatliche Vorgaben für fremdübliche Margen in der Verteidigungsindustrie

Dr. Björn Heidecke und Laura Watermann

S. 4

I. Hintergrund

[i]Verteidigungsministerium Großbritanniens, Guidance on the baseline profit rate and its adjustment 2024/25 unter https://go.nwb.de/n2sspEs finden sich selten Hinweise zu fremdüblichen Margen oder Verrechnungspreisen in der Rüstungsindustrie, schon gar nicht von staatlicher Stelle. Eine Ausnahme ist das britische Verteidigungsministerium (MoD). Es veröffentlicht Margen, um Beschaffungsverträge mit der öffentlichen Hand marktgerecht zu bepreisen. Diese finden Anwendung, wenn die Verträge für Einkäufe des MoD nicht nach Abschluss eines kompetitiven, öffentlichen Vergabeverfahrens geschlossen wurden, das im Normalfall die marktübliche Vergütung sicherstellen soll. Das MoD veröffentlicht seit 2014 jährlich Margen, die auf sog. qualifizierende Verträge der Verteidigung, die ab dem in der jeweiligen Publikation definierten Zeitpunkt geschlossen wurden, anzuwenden sind. Die jüngste Rate wurde am publiziert und greift für Verträge ab April 2024. Methodisch wird ein Benchmarkansatz analog zu Benchmarkansätzen der Verrechnungspreiswelt verfolgt (s. Vorgehen des MoD im Detail in Abb. 1 links).

[i]Das britische Verteidigungsministerium nutzt Verrechnungspreismethoden für die Preissetzung in der BeschaffungMit dem Vorgehen werden zunächst Basis-Gewinnmargen für verschiedene Aktivitäten (z. B. Entwicklung, Produktion, Wartung, Instandhaltung, Baugewerbe und IT-Se...