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STFAN Nr. 5 vom Seite 8

Änderung von Steuerbescheiden aufgrund später eingetretener Tatsachen nach § 175 AO

Ernst Hess, Steuerberater, Dipl.-Kfm. (univ.), Bachelor of Laws (univ.)

Ein Steuerbescheid wird einen Monat nach der wirksamen Bekanntgabe bestandskräftig, sofern dagegen nicht Einspruch erhoben worden ist. Das (Steuer-)Leben läuft aber nicht immer nach Fahrplan: Allzu häufig treten mit ordentlicher Verspätung steuerliche Sachverhalte auf, die nachträglich zu berücksichtigen sind. Dies kann nach § 175 AO ein veränderter Grundlagenbescheid oder ein rückwirkendes Ereignis sein. Beide Fälle haben aber eines gemeinsam: Sie durchbrechen die Bestandskraft eines Steuerbescheids aufgrund später eingetretener Tatsachen.

Anwendung von § 175 AO

Nach § 175 Abs. 1 Satz 1 AO ist ein Steuerbescheid zu erlassen, aufzuheben oder zu ändern, soweit

  • ein Grundlagenbescheid (zur Definition siehe unten; § 171 Abs. 10 AO), dem Bindungswirkung für diesen Steuerbescheid zukommt, erlassen, aufgehoben oder geändert wird,

  • ein Ereignis eintritt, das steuerliche Wirkung für die Vergangenheit hat (rückwirkendes Ereignis).

Diese Vorschrift beinhaltet zwei wesentlich unterschiedliche Fälle:

  • Der erste Fall bezieht sich auf die Anpassung von Folgebescheiden aufgrund veränderter Grundlagenbescheide (§ 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AO).

  • Der zweite Fall beinhaltet die Aufhebung oder Änderung eines Steuerbescheids, wenn nachträglich ein Ereignis eingetreten ist, das steuerliche Wirkun...

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