Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
ZFA Nr. 5 vom Seite 8

Was steht im Beipackzettel?

Dr. Marit Hüller

In jeder Umverpackung eines Medikaments befindet sich der Beipackzettel bzw. die Packungsbeilage. Der Beipackzettel ist die Patienteninformation des Arzneimittels und liefert wichtige Informationen zum Wirkstoff, dem Indikationsgebiet, zur Anwendung sowie zu möglichen Risiken oder Nebenwirkungen. Wie er aufgebaut ist, regelt das Arzneimittelgesetz. Damit Sie sich beim Lesen des nächsten Beipackzettels besser zurechtfinden, erklären wir, wo Sie welche Information finden. Denn das Grundgerüst ist bei allen Beipackzetteln identisch.

Worin unterscheiden sich Beipackzettel und Fachinformation?

Der Beipackzettel liegt jeder Medikamentenpackung bei. Er wird auch Packungsbeilage, Gebrauchsinformation oder umgangssprachlich „Waschzettel“ genannt. Die Aufgabe des Beipackzettels ist es, Informationen über das Arzneimittel und seine Anwendung zu liefern. Dabei richtet er sich an Personen ohne medizinische Vorkenntnisse, deshalb sind die Informationen allgemein verständlich geschrieben. Außerdem müssen die Arzneimittelhersteller die Beipackzettel für Menschen mit Sehbehinderung in Blindenschrift, in Großschrift und als Hörversion zur Verfügung stellen.

Webtipp

Auf der Website www.patienteninfo-service.de sind Beipack...

In den folgenden Produkten ist das Dokument enthalten:

ZFA - Die Zahnmedizinischen Fachangestellten