Mit dem Wachstumschancengesetz v. (BGBl 2024 I Nr. 108)
wurde die Einführung der obligatorischen E-Rechnung in Deutschland beschlossen.
Die Neufassung des § 14 UStG sieht demnach im Kern vor, dass für im Inland
steuerpflichtige Umsätze zwischen inländischen Unternehmen grundsätzlich
spätestens ab dem elektronische Rechnungen verwendet werden müssen,
u. a. auch für Zwecke des Vorsteuerabzugs beim Leistungsempfänger.
[i]CEN-Norm 16931Grundlage der E-Rechnung
bildet nach dem neugefassten § 14 Abs. 1 Satz 6 Nr. 1 UStG die europäische
CEN-Norm 16931, die ein semantisches Datenmodell umfasst, welches die
Kernelemente der E-Rechnung definiert. Die E-Rechnung des neuen Formats ist
nicht gleichzusetzen mit den schon bislang üblichen elektronischen Formaten,
wie etwa der PDF-Rechnung, die mittels E-Mail versendet wird. Vielmehr zeichnet
sich die E-Rechnung dadurch aus, dass der strukturierte Datensatz in einem
elektronischen Format ausgestellt, übermittelt und empfangen wird und damit
eine elektronische Verarbeitung auf Seiten des Rechnungsempfängers ermöglicht
wird. [i]SoftwarelösungenWenngleich schon existierende
Lösungen die neuen gesetzlichen Vorgaben erfü...