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BFH Urteil v. - IX R 40/95 BStBl 1996 II S. 645

Gesetze: EStG § 7 Abs. 4EStG § 7 iEStDV § 82 i

Im Jahr der Veräußerung des Baudenkmals kann der volle Jahresbetrag nach § 82i EStDV geltend gemacht werden

Leitsatz

Die erhöhten Absetzungen von Herstellungskosten bei Baudenkmälern gemäß § 82i EStDV kann der Steuerpflichtige auch im Jahre der Veräußerung des Baudenkmals mit dem vollen Jahresbetrag von bis zu 10 v. H. in Anspruch nehmen.

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
BStBl 1996 II Seite 645
BFH/NV 1996 S. 370 Nr. 12
LAAAA-95694

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