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BFH Urteil v. - IX R 40/95 BStBl 1996 II S. 645

Gesetze: EStG § 7 Abs. 4EStG § 7 iEStDV § 82 i

Im Jahr der Veräußerung des Baudenkmals kann der volle Jahresbetrag nach § 82i EStDV geltend gemacht werden

Leitsatz

Die erhöhten Absetzungen von Herstellungskosten bei Baudenkmälern gemäß § 82i EStDV kann der Steuerpflichtige auch im Jahre der Veräußerung des Baudenkmals mit dem vollen Jahresbetrag von bis zu 10 v. H. in Anspruch nehmen.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1996 II Seite 645
BFH/NV 1996 S. 370 Nr. 12
LAAAA-95694

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