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Verfahrensrecht | DStV gegen Bekanntgabe von Steuerbescheiden an Samstagen
In seiner Stellungnahme macht der DStV darauf aufmerksam, dass Ärger für die Praxis drohen könnte: Durch neue Vorgaben für die Post kann die Zustellung von Briefen künftig länger dauern. Davon sind auch steuerliche Regelungen zur Berechnung von Fristen betroffen.
Hintergrund: Der Gesetzgeber möchte mit dem PostModG die Laufzeitvorgaben für die Zustellung von Briefen verlängern. Folgerichtig sieht der Gesetzentwurf auch eine Anpassung der Vermutungsregelungen für die Bekanntgabe von Verwaltungsakten aus verschiedenen Rechtsbereichen vor.
Der DStV hat zu den Verfahrensänderungen im Steuerrecht Stellung genommen und führt hierzu aus:
Auswirkung auf Fristberechnung
Um die Vermutungsregelung für die Zustellung von Verwaltungsakten nach § 122 Abs. 2 Nr. 1 und Abs. 2a sowie ...