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Wachstumschancengesetz: Änderungen der Abschreibungsbedingungen
Nach einem langwierigen Gesetzgebungsverfahren hat der Bundesrat am (BR-Drucks. 87/24 (Beschluss) vom ) dem zuvor vom Bundestag (BR-Drucks. 588/23 vom ) unter Berücksichtigung des Ergebnisses des Vermittlungsausschusses (BT-Drucks. 20/10410 vom ) beschlossenen Wachstumschancengesetz (BR-Drucks. 87/24 vom ) zugestimmt. Eine Verkündung im BGBl erfolgte bereits (BGBl 2024 I Nr. 108 vom ; zu einem Überblick vgl. Bolik/Nonnenmacher, StuB 2024 S. 291, NWB VAAAJ-64946). Durch das Wachstumschancengesetz haben sich die Abschreibungsbedingungen geändert. Ohne Berücksichtigung der Änderungen bei der Gebäudeabschreibung ergibt sich Folgendes: