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BFH 13.03.2024 V B 67/22, StuB 9/2024 S. 361

Umsatzsteuer | Aktiengesellschaft als Organgesellschaft

(1) Es ist unionsrechtskonform, dass § 2 Abs. 2 Nr. 2 UStG nach der Rechtsprechung des BFH voraussetzt, dass der Organträger bei der Organgesellschaft seinen Willen durchsetzen kann (Anschluss an das , NWB NAAAJ-36220, BFHE 279 S. 320). (2) Die organisatorische Eingliederung durch personelle Verflechtung über leitende Mitarbeiter des Organträgers (, NWB ZAAAD-94169, BStBl 2013 II S. 218) bedingt, dass der Organträger als Mehrheitsgesellschafter der Organ-GmbH seine Weisungsbefugnisse gegenüber seinem leitenden Mitarbeiter in dessen Eigenschaft als Geschäftsführungsorgan der Organgesellschaft auch gesellschaftsrechtlich bei der Organgesellschaft durchsetzen kann (Bezug: § 2 Abs. 2 Nr. 2 UStG; § 76, § 84, § 119 AktG; Art. 11 MwStSystRL).

Praxishinweise

Die in den Leitsätzen genannten Anforderun...