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Die Endfassung der Corporate Sustainability Due Diligence Directive
Eckpunkte und Handlungsbedarf
Am wurde die Endfassung der Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) im Rat der EU beschlossen, die Zustimmung des Parlaments erfolgte faktisch als Formsache am . Dies stellte den letzten entscheidenden Meilenstein in einer mehrjährigen Entwicklungsgeschichte der Etablierung von Sorgfaltspflichten für Unternehmen dar, die zuletzt eine unerwartete Dynamik angenommen hat und in das Zentrum der öffentlichen Aufmerksamkeit rückte. Die Inhalte dieser Richtlinie werden im vorliegenden Beitrag skizziert. Dabei liegt ein besonderes Augenmerk auf dem Zusammenspiel mit den bereits geltenden Berichtsvorgaben gem. der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) – sowie auf den Implikationen, die sich für europäische Unternehmen hieraus ergeben.
Kirsch, Nichtfinanzielle Berichterstattungspflicht (HGB), infoCenter, NWB CAAAG-79145
I. Hintergründe
[i]Müller/Reinke/Warnke, Mehr
Handlungsorientierung für die Nachhaltigkeitsberichterstattung nach ESRS,
StuB 5/2024 S. 181,
NWB DAAAJ-60224
Sopp/Baumüller/Scheid, Nachhaltigkeitsberichterstattung,
3. Aufl. 2023, NWB AAAAJ-48471 Der Abschluss der
politischen Arbeiten an der CSDDD markiert zugleich einen strahlkräftigen
Schlusspunkt der Amtsperiode der EU-Kommission um Ursula von der
Leyen – die im Jahr 2019 mit dem „Green
Deal“ begonnen hat und ganz im Zeichen ambitionierter
Nachhaltigkeitsziele stand. Unter dem Schlagwort „Sustainable
Finance“ wurde dabei eine Vielzahl an Regularien erarbeitet,
die zunächst auf den Finanzsektor zielt, aber viel weitergehender eine
Umlenkung der Kapitalströme zugunsten nachhaltiger Wirtschaftsaktivitäten
anstrebt. Hierfür wurden
Transparenzpflichten geschaffen, zu denen
die Taxonomie-VO, die Sustainable Finance Disclosure
Regulation (SFDR) und die CSRD zählen. Doch selbst wenn damit klar
erkennbar eine Verhaltensänderung bezweckt wird, indem ökologische und soziale
Nachhaltigkeitsaspekte zunehmend an finanzieller Relevanz gewinnen, bleiben die
so gesetzten Anreize letztlich indirekte. Eine Verpflichtung, gewisse Prozesse
einzurichten oder Ziele zu verfolgen, lässt sich nicht ableiten.