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NWB Nr. 17 vom Seite 1216

Vorauseilender Gehorsam

© strichfiguren – stock.adobe.comUm Nachteile zu vermeiden, ist der Steuerberater gehalten, der Aufforderung des Finanzamts zur Vorlage von Belegen unbedingt fristgerecht nachzukommen. Doch Vorsicht: Da in dem vorliegenden Sachverhalt die Kanzlei beim Finanzamt wohl für eine besonders schnelle Erledigung von Rückfragen bekannt zu sein scheint, wird von ihr nun sogar vorauseilender Gehorsam verlangt.

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