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Kommentierte Nachricht NWB EV 5/2024 S. 128

Lebensversicherungen | 2025 wird der Höchstrechnungszins vermutlich steigen

Spätestens zu Beginn eines Jahres prüft die Deutsche Aktuarvereinigung (DAV), inwieweit der jeweils aktuell gültige Höchstrechnungszins in der Lebensversicherung auch für das Folgejahr noch angemessen ist. Die Lebensversicherungsunternehmen dürfen in ihren Neuverträgen einen Garantiezins anbieten, der unter dem Höchstrechnungszins liegt, aber nicht höher.

Für die Beurteilung des Höchstrechnungszinses hat die DAV ein eigenes Verfahren entwickelt, das im Laufe der Zeit regelmäßig angepasst wurde: Zur Überprüfung des Zinssatzes orientiert sich die DAV an demjenigen Zins, den ein Lebensversicherer für seine neu abgeschlossenen Verpflichtungen in Zukunft erwirtschaften kann. Dazu wird ein repräsentatives Neuanlageportfolio eines Lebensversicherungsunternehmens mit konservativer Kapitalanlagestra...