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BFH Urteil v. - I R 83/94 BStBl 1996 II S. 509

Gesetze: AO 1977 §§ 122 Abs. 1 Satz 1, 124 Abs. 1 Satz 2, 129, 164, 185, 186, 188

Nachprüfungsvorbehalt zum Zerlegungsbescheid ist allen am Zerlegungsverfahren Beteiligten bekanntzugeben; Änderungsbefugnis nach § 164 Abs. 2 AO, wenn Nachprüfungsvorbehalt durch einen beim Erstellen eines EDV-Programms aufgetretenen ,,mechanischen'' Fehler unterblieben ist

Leitsatz

1. Der Vorbehalt der Nachprüfung ist als Nebenbestimmung eines Zerlegungsbescheides allen am Zerlegungsverfahren Beteiligten bekanntzugeben. 2. Der Änderungsbefugnis (§ 164 Abs. 2 AO 1977) steht eine gegenüber den Steuerberechtigten unterbliebene Vorbehaltskennzeichnung nicht entgegen, wenn sie gemäß § 129 AO 1977 nachgeholt werden kann. 3. Beim Erstellen eines EDV-Programms aufgetretene ,,mechanische'' Fehler können eine Berichtigung gemäß § 129 AO 1977 rechtfertigen (Anschluß an , BFHE 142, 202, BStBl II 1985, 32).

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1996 II Seite 509
BFH/NV 1996 S. 269 Nr. 10
JAAAA-95634

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