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LSG Berlin-Brandenburg Urteil v. - L 14 KR 293/22

Leitsatz

Leitsatz:

1. Bei der Kostenzusage der Krankenkasse zur kieferorthopädischen Behandlung handelt es sich regelmäßig um einen Verwaltungsakt mit Dauerwirkung.

2. Lässt eine gemäß Behandlungsplan durchgeführte kieferorthopädische Behandlung die Notwendigkeit eines kieferchirurgischen Eingriffs entfallen, liegt keine wesentliche Änderung der tatsächlichen Verhältnisse vor, die zur Aufhebung der Kostenzusage berechtigt, da rechtserheblich für die Kostenzusage der prognostizierte Behandlungsbedarf bei Beginn der Behandlung ist.

Fundstelle(n):
VAAAJ-65594

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