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BFH Urteil v. - IV R 125/92 BStBl 1996 II S. 5

Gesetze: AO 1977 §§ 39, 42EStG §§ 18, 21

Zur Zurechnung von Anteilen an einer GbR nach ihrer Übertragung auf die Ehegatten der Gesellschafter, wenn die bisherigen Gesellschafter unwiderruflich zur Wahrnehmung der Gesellschafterinteressen ihrer Ehegatten bevollmächtigt sind

Leitsatz

Übertragen die Gesellschafter einer GbR, die ein Gebäude an die Gesellschafter zur Ausübung ihrer gemeinsam betriebenen Rechtsanwaltspraxis vermietet, Anteile an der GbR auf ihre Ehefrauen, so sind ihnen diese Gesellschaftsanteile und entsprechende Anteile des Gesellschaftsvermögens nicht deshalb weiterhin zuzurechnen, weil sie unwiderruflich zur Wahrnehmung der Gesellschafterinteressen ihrer Ehefrauen bevollmächtigt worden sind.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1996 II Seite 5
BFH/NV 1995 S. 75 Nr. 10
VAAAA-95630

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