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FG Köln 19.04.2023 9 K 1179/20, IWB 8/2024 S. 314

FG Köln | Europarechtlich zulässige Ungleichbehandlung von unbeschränkt und beschränkt Steuerpflichtigen mit inländischen Dividendenbezügen

Der Kläger lebte im Streitjahr 2015 in Belgien und war wesentlich an einer inländischen Kapitalgesellschaft beteiligt. Er bezog eine Gewinnausschüttung, von der ein Kapitalertragsteuereinbehalt i. H. von 25 % vorgenommen wurde. Gestützt auf Art. 10 Abs. 2 DBA Belgien wurde von der Landesfinanzverwaltung die Erstattung der Kapitalertragsteuer vorgenommen, welche über den abkommensrechtlich zulässigen Einbehalt i. H. von 15 % der Kapitalerträge hinausging. Unter Berufung auf die Rechtsprechung des EuGH beantragte der Kläger auch die Erstattung der verbleibenden Kapitalertragsteuer, weil das belgische Recht keine Anrechnung der in Deutschland einbehaltenen Kapitalertragsteuer kennt und die dadurch ausgelöste Mehrbelastung gegen die Kapitalverkehrsfreiheit verstoße. Der Antrag wurde abgelehnt. ...