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Finanzgericht Nürnberg Urteil v. - 6 K 984/22

Gesetze: § 9 Abs. 1 Nr. 2c KraftStG; § 10b KraftStG; Art. 3 Abs. 1 GG

Verfassungsmäßigkeit der KraftSt für ein Hybrid-Fahrzeug ohne Plug-in Lademöglichkeit

Leitsatz

Im Bereich der Masseverfahren, wie für die Erhebung der Kraftfahrzeugsteuer, ist der Gesetzgeber berechtigt, die Vielzahl der Einzelfälle in einem Gesamtbild zu erfassen. Eine hieraus resultierende unvermeidliche Härte verstößt allein noch nicht gegen den allgemeinen Gleichheitssatz nach Art. 3 Abs. 1 GG. Besonderheiten, die im Tatsächlichen durchaus bekannt sind, können generalisierend vernachlässigt werden. Der Gesetzgeber darf sich grundsätzlich am Regelfall orientieren und muss nicht allen Besonderheiten durch Sonderregelungen Rechnung tragen ( 65f unter Bezug auf Beschl. v. , 2 BvL 6/11; Beschl. v. , 2 BvL 9/14).

Fundstelle(n):
TAAAJ-65492

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