Differenzbesteuerung; Innergemeinschaftlicher Erwerb; Rechnung; Vertrauensschutz
Rechtsfrage
Zur Anwendung der Differenzbesteuerung bei der Veräußerung von Oldtimer-Pkw
1. Schließt es das BStBl. I 2013, 1305, Tz. IV nicht aus, dass in Rechnungen bis einschließlich gemäß § 14a Abs. 6 Satz 1 UStG in den Fällen der Differenzbesteuerung (§ 25a UStG) auf die Anwendung dieser Sonderregelungen in der Rechnung hinzuweisen ist?
2. Ist eine Vertrauensschutzregelung in § 25a UStG nicht vorgesehen? Ist es deshalb dem Kläger zuzuordnen, wenn eine Berechtigung des Vorlieferers zur Differenzbesteuerung nach britischem Recht daran scheitert, dass dieser die Gegenstände nicht --wie dort vorausgesetzt-- in ein besonderes Verzeichnis ("stock book") aufgenommen hat?
Gesetze: UStG § 25a Abs 1 Nr 2 S 2 Buchst b, EGRL 112/2006 Art 314, UStG § 14a Abs 6 S 1
Instanzenzug (anhängig gemeldet seit 19.04.2024):
Zulassung: durch FG
Dieses Verfahren ist anhängig
Fundstelle(n):
XAAAJ-65430