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BFH  - V R 1/24 Verfahrensverlauf - Status: erledigt

Gesetze: UStG § 25a Abs 1 Nr 2 S 2 Buchst b, EGRL 112/2006 Art 314, UStG § 14a Abs 6 S 1

Rechtsfrage

Zur Anwendung der Differenzbesteuerung bei der Veräußerung von Oldtimer-Pkw

1. Schließt es das BStBl. I 2013, 1305, Tz. IV nicht aus, dass in Rechnungen bis einschließlich gemäß § 14a Abs. 6 Satz 1 UStG in den Fällen der Differenzbesteuerung (§ 25a UStG) auf die Anwendung dieser Sonderregelungen in der Rechnung hinzuweisen ist?

2. Ist eine Vertrauensschutzregelung in § 25a UStG nicht vorgesehen? Ist es deshalb dem Kläger zuzuordnen, wenn eine Berechtigung des Vorlieferers zur Differenzbesteuerung nach britischem Recht daran scheitert, dass dieser die Gegenstände nicht --wie dort vorausgesetzt-- in ein besonderes Verzeichnis ("stock book") aufgenommen hat?

Differenzbesteuerung; Innergemeinschaftlicher Erwerb; Rechnung; Vertrauensschutz

Fundstelle(n):
AO-StB 2024 S. 332 Nr. 11
StuB-Bilanzreport Nr. 19/2024 S. 767
XAAAJ-65430

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