BFH  - IV R 3/24 Verfahrensverlauf - Status: anhängig

Ergänzungsbescheid; Feststellungsbescheid; Nichtigkeit; Offenbare Unrichtigkeit

Rechtsfrage

Ist ein Feststellungsbescheid (teil)nichtig, soweit er der Personengesellschaft, die Gegenstand der gesonderten und einheitlichen Feststellung ist, ein Ergebnis aus einer Beteiligung an sich selbst zuweist? Ist eine Feststellung auch dann im Sinne von § 179 Abs. 3 AO "unterblieben", wenn sie zwar in einem Feststellungsbescheid aufgeführt ist, ihr aber wegen einer insoweit vorliegenden Teilnichtigkeit keine Rechtswirkung zukommt?

Gesetze: AO § 180 Abs 1 S 1 Nr 2 Buchst a, AO § 125 Abs 1, AO § 179 Abs 3, AO § 129, AO § 182 Abs 3

Instanzenzug (anhängig gemeldet seit 19.04.2024):

Zulassung: durch FG

Dieses Verfahren ist anhängig

Fundstelle(n):
MAAAJ-65425